praktizierende Ärztin
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Kontakt
03601 85113-30
03601 85113-31
gyn-mvz-m@hufeland.de
Adresse
Langensalzaer Landstraße 1
99974 Mühlhausen
Ein Schwerpunkt unserer Praxis ist die sog. Abklärungskolposkopie, mit der mittels Kolposkops (spezielles Mikroskop) der Muttermund (Portio), die Scheide (Vagina) und das äußere Genital (Vulva) genau betrachtet werden kann.
Sie dient der gezielten Diagnostik von sog. Dysplasien (Zellveränderungen) bei auffälligen PAP- und/oder HPV-Abstrichen.
Die Untersuchung erfolgt wie gewohnt auf dem gynäkologischen Untersuchungsstuhl. Nach Auftragen einer Essig- und sodann Jodlösung können gezielt Gewebeproben (Biopsien) aus den angefärbten Bereichen entnommen werden.
Ebenfalls gibt es bestimmte chronische Hauterkrankungen, die regelmäßig im Rahmen einer Dysplasiesprechstunde mittels des Kolposkops kontrolliert werden sollten, um ein Voranschreiten der Erkrankung und das Auftreten von Krebsvorstufen an der Vulva (sog. VINs) rechtzeitig zu erkennen und ggf. einer Behandlung zuzuführen.
Hierzu zählt u.a. der sog. Lichen sclerosus- eine chronisch-entzündliche Erkrankung im Bereich der Vulva, die häufig erst spät erkannt und durch wiederkehrenden Juckreiz gekennzeichnet ist.
Durch ständigen Austausch mit Fachkollegen aus anderen Dysplasiesprechstunden (z.B. Eviamed/ehemals IZD [Institut für Zytologie und Pathologie] am Standort Göttingen) besteht die Möglichkeit, auch schwierige Fälle gemeinsam in einer interdisziplinären Fallkonferenz zu besprechen und ggf. nach alternativen Lösungen zu suchen.
Falls eine operative Therapie notwendig werden sollte, stehen uns, je nach Schwere der Erkrankung, verschiedene Möglichkeiten für Ihre optimale Versorgung zur Verfügung.
Terminvereinbarung:
Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch unter 03601 85113-30
Zum Termin benötigen wir immer eine Überweisung Ihrer behandelnden Frauenärztin/Ihres behandelnden Frauenarztes.
Falls Sie blutverdünnende Medikamente einnehmen, sollten Sie uns dies unbedingt im Voraus mitteilen, da einige vorher abgesetzt werden müssen. Sie müssen zur Untersuchung nicht nüchtern erscheinen.